TOITURESGOERENSDepuis 1850Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen – GOERENS Dachcheck-Aktion
Veranstalter: Toitures GOERENS Sàrl, 48, rue de Gasperich, L-1617 Luxembourg; toitures@jgoerens.lu; +352 48 63 47-1.
Teilnahme und Vergabe
Teilnehmen können volljährige natürliche Personen für ein Gebäude in Luxemburg, an dem sie Eigentümer sind oder die erforderliche Zustimmung der Eigentümer haben. Pro Person und Gebäude ist eine Teilnahme möglich. Die Teilnahme und Leistung sind kostenlos. Ein kostenpflichtiger Auftrag, eine Werbeeinwilligung oder ein Kundenkonto sind keine Voraussetzung.
Es handelt sich um eine Dachcheck-Aktion mit Vergabe nach Eingang vollständiger Anmeldungen innerhalb des freigegebenen Kontingents, ohne Zufallsauslosung. GOERENS kann zusätzliche Plätze freigeben. Bei ausgeschöpftem Kontingent sind keine weiteren Reservierungen möglich. Mit erfolgreichem Absenden der vollständigen Anmeldung wird ein verfügbarer Platz zur Standortprüfung reserviert. Ein E-Mail-Bestätigungslink ist nicht erforderlich. Die persönliche Statusseite mit PDF-Download wird unmittelbar angezeigt; der Link wird zusätzlich an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Bitte geben Sie nur Ihre eigene E-Mail-Adresse an und prüfen Sie Ihre Angaben. Doppelte und unrichtige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Ein verbindlicher Gutschein folgt erst nach positiver Standortprüfung.
Leistung und Standortprüfung
Enthalten sind ein Drohnenflug zur visuellen Betrachtung des Daches, HD-Fotos der erreichbaren Dachflächen, Informationen zum sichtbaren Dachzustand und eine persönliche Beratung. Die Fotos werden digital bereitgestellt. Es handelt sich um eine visuelle Ersteinschätzung, nicht um ein vollständiges Baugutachten, eine zerstörende Untersuchung oder eine Garantie für die Mangelfreiheit des Daches.
Ein Platz wird zunächst zur Standortprüfung reserviert. GOERENS prüft Berechtigung, Zugang, aktuelle UAS-Geozonen und erforderliche Flugfreigaben. Der Dachcheck wird erst nach positiver Prüfung verbindlich bestätigt. Ein Standort nahe einem Flughafen ist nicht automatisch ausgeschlossen. Ist ein zulässiger und sicherer Flug nicht möglich, erfolgt keine verbindliche Zusage; die Person wird mit Begründung informiert.
Termin und Gutschein
Zur Einlösung nimmt die teilnehmende Person Kontakt mit GOERENS auf. Der konkrete Ausführungstermin wird individuell unter Berücksichtigung von Wetter, erforderlichen Flugfreigaben und Einsatzplanung vereinbart. Mit der Gutscheinvergabe wird kein fester Ausführungstermin zugesagt. Die Vergabe allein löst keinen automatischen Vor-Ort-Termin aus. Die bei der Anmeldung geltende Terminregelung wird gespeichert. Wetter, behördliche Einschränkungen oder eine konkrete Sicherheitslage können eine Verschiebung erfordern; GOERENS informiert die betroffene Person und vereinbart einen Ersatztermin. Ein unbegrenzter Aufschub nach freiem Ermessen ist nicht vorgesehen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Der Gutschein ist persönlich, an das bestätigte Gebäude gebunden und nicht verkäuflich. Bei freiwilligem Nichtabruf besteht kein Anspruch auf eine wahlweise Barauszahlung oder Auszahlung eines behaupteten Geldwerts. Gesetzliche Ansprüche bei einer von GOERENS zu vertretenden Nichterfüllung bleiben unberührt.
Änderung der Aktion
Weitere Kontingente oder eine Verlängerung gelten nur für künftige Anmeldungen. Bereits bestätigte Leistungen, gespeicherte Bedingungen und zugesagte Zeiträume werden dadurch nicht verschlechtert. GOERENS kann die Annahme neuer Anmeldungen beenden; bestehende Zusagen bleiben bestehen. Es gilt luxemburgisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzrechte.